Müllgebühren müssen steigen

Allgemeine Kostensteigerung macht Anhebung unumgänglich

Die stark gestiegenen Aufwendungen für Material, Energie und Personal machen auch vor der Müllabfuhr nicht halt: Der Magistrat schlägt der Stadtverordnetenversammlung deshalb eine Erhöhung der Abfallgebühren zum 1. Januar 2024 vor. Steigen sollen sowohl die Grund- als auch die Leistungsgebühren.

Für die Müllgebühren gilt in Hessen das Kostendeckungsprinzip – sprich: Die Höhe orientiert sich an den tatsächlichen entstehenden Kosten für den Aufwand, den die Kommunalen Betriebe Langen (KBL) sowie die ALEG Abfallservice Langen Egelsbach GmbH zur Entsorgung und Verwertung betreiben müssen. Dazu werden in Langen die Gebühren immer für einen Zeitraum von drei Jahren kalkuliert und von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer kontrolliert. Die Berechnung für die Jahre 2024 bis 2026 zeigt nun, dass angesichts der zuletzt stark gestiegenen Kosten in allen relevanten Bereichen die aktuellen Gebührensätze angepasst werden müssen.

Gemäß der neuen Kalkulation muss die Grundgebühr pro Person und Jahr um vier von 33 auf 37 Euro steigen, ein Plus von 12,1 Prozent. Die tonnenabhängigen Leistungsgebühren müssen um rund acht Prozent angepasst werden, sodass sich in Summe zum Jahreswechsel eine Gebührenerhöhung von circa zehn Prozent ergibt. Für einen Vier-Personen-Musterhaushalt steigt die Müllgebühr um 27 Euro/Jahr (vier Personen je vier Euro plus elf Euro höhere Leistungsgebühr für die 80 Liter Mülltonne).

In die Berechnung eingeflossen sind Gebührenrücklagen aus der vorangegangenen Kalkulations-Periode. Denn das Kostendeckungsprinzip besagt auch, dass keine Gewinne gemacht werden dürfen. Sollte also im jeweiligen Drei-Jahres-Zeitraum mehr Geld von den Bürgern eingenommen als von den Kommunalen Betrieben benötigt werden, wirkt sich das immer auf die künftigen Gebühren aus, die dann weniger stark steigen oder gar gesenkt werden.

Die mit der Gebührenerhöhung erforderliche Änderung der Abfallsatzung zum 1. Januar 2024 nutzt der Magistrat für einige Änderungen und Präzisierungen. So dürfen pro Haushalt und Jahr künftig acht Autoreifen auf dem Wertstoffhof abgeliefert werden (bislang vier). Mülltonnen sollen am Rand des Grundstücks zur Abholung bereitgestellt werden, da die aktuell festgelegte Bereitstellung am Straßenrand beispielsweise dazu führt, dass auf der Südlichen Ringstraße der Radweg zugestellt wird. Und schließlich entfällt bei den Gebühren die „Erstattung für Kinderreiche“, da diese kaum in Anspruch genommen wird (2022: 16 Familien, insgesamt 825 Euro Rückerstattung) und somit der Verwaltungsaufwand unverhältnismäßig hoch ist.

Mit der Änderung der Abfallsatzung befasst sich der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag, 19. Oktober. Beschlossen werden soll sie in der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, 2. November. Beide Sitzungen beginnen um 20 Uhr im Rathaus.