Unglücke vermeiden helfen

Kommunale Betriebe erinnern an Pflicht zur Gehwegreinigung

Der Herbst ist da, die Blätter fallen. Der Winter steht bevor, viele hoffen wieder mal auf Schnee in Langen, vielleicht sogar auf weiße Weihnachten. Doch nasses Laub, Schnee oder Eis auf den Straßen haben auch ihre Kehrseiten: Sie sind Unfallrisiken. Die Kommunalen Betriebe Langen (KBL) weisen die Bürgerinnen und Bürger deshalb auf ihre Pflicht zur Gehwegreinigung hin.

Auf Grundlage der Langener Straßenreinigungssatzung sind Eigentümer von Grundstücken verpflichtet, das Laub auf den angrenzenden Gehwegen – dies gilt für Bürgersteige, Fußwege und Verbindungswege – zu beseitigen. Falls kein Gehweg vorhanden ist, ist ein Streifen von 1,5 Metern Breite zur reinigen. Diese Aufgabe kann auf die Mieter oder einen entsprechenden Dienstleister übertragen werden. Zur Gehwegreinigung gehört auch das Entfernen von Unkraut. Zum Schutz der Umwelt ist dabei der Einsatz von Herbiziden nicht erlaubt. Auch die Entsorgung des Laubs ist Aufgabe des Grundstückeigentümers oder des von ihm beauftragten Unternehmens. Privathaushalte, die keinen eigenen Komposthaufen haben, können es über die Biotonne oder den Wertstoffhof entsorgen. Hausmeisterdienste dürfen als Gewerbebetriebe den Wertstoffhof nicht ansteuern, sie müssen private Entsorgungsfirmen nutzen. Das Laub darf nicht in Straßenrinnen, Einlaufschächte und Gräben oder Grünanlagen gekehrt werden.

Bei Schnee- und Eisglätte ist unverzüglich mit der Beseitigung zu beginnen. Bei anhaltendem Schneefall muss mehrmals in angemessenen Zeitabständen geräumt werden. Die KBL weisen darauf hin, dass die Verpflichtung morgens ab 7 Uhr und abends bis 20 Uhr gilt. Als Streugut sind Sand, Asche oder Splitt erlaubt. Der Einsatz von Streusalz ist im Privatbereich nicht erlaubt.

„Die Gehwegreinigung ist wichtig, um Unfälle zu vermeiden“, erklärt KBL-Betriebsleiter Manfred Pusdrowski. „Hausbesitzer sind in der Verantwortung und haften, wenn jemand verunglückt, weil auf dem Boden Laub liegt oder im Winter nicht ordentlich geräumt wurde. Aber so weit muss es ja nicht kommen.“